Wein ABC
Hochgewächs
Hochgewächs
"Hochgewächs" ist ein im Weingesetz seit 1987 verankerter Begriff. Die Bezeichnung Hochgewächs ist allein dem Riesling vorbehalten und bezeichnet einen "Typenwein besonderer Herkunft" (Q.b.A.). Ein Riesling Hochgewächs muss einen natürlichen Alkoholgehalt haben, der mindestens 1,5 Prozent oder aber 7° Oechsle über dem Richtwert liegt, der für das Anbaugebiet gilt. Bei der Prüfung zur amtlichen Prüfnummer muss ein Riesling Hochgewächs mindestens 3,0 (statt 1,5) Punkte erzielen.













